Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1Anmeldung

     Die Anmeldung zum musikalischen Förderkurs begründet einen unbefristeten Vertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter des Kindes   

     und der Musikschule tamburino sowie die Verpflichtung zur Zahlung des Kursbeitrages mit Beginn der ersten Kursstunde. Die Anmeldung     

     ist verbindlich und wird mit der schriftlichen Bestätigung durch tamburino rechtswirksam.  Die Aufnahme von Kindern kann jederzeit erfolgen, 

     sofern ein Platz vorhanden ist.

 

2.  Unterrichtsorganisation

a.   Die Kurse finden in Kitas oder Bildungseinrichtungen statt und werden von einem/er qualifizierten Lehrkraft durchgeführt.                                                                     

b.   Scheidet ein Kind nach Erreichen der Altersgrenze aus einer Gruppe aus, wird es in eine geeignete andere Gruppe übernommen.

c.   Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, kann tamburino die Kurszeiten ändern oder eine andere Lehrkraft mit dem 

      Unterricht beauftragen.

d.  Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Beitragspflicht bleibt während der

      unterrichtsfreien Zeit bestehen.

e.  Ist Präsenzunterricht wegen einer behördlichen Anordnung nicht möglich, stellt tamburino auf Digital-Unterricht um.

 

3.  Zahlungsbedingungen

a.   Die Kursbeiträge basieren auf einem Jahresbeitrag, der in zwölf (12) gleichen Monatsbeiträgen fällig wird.

b.   Die Zahlung ist immer bis zum 05. des ersten Monats eines Quartals bzw. Semesters fällig.

     Die Kursbeiträge werden per SEPA-Lastschrift abgebucht. Bei Rücklastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 12,-.

c.   Bei der Aufnahme von Kindern während eines laufenden Monats wird ein voller Monatsbeitrag berechnet.

 

4.  Unterrichtsausfall

a.  Fallen Kursstunden aus Gründen aus, die von Seiten des Kindes oder der Kita zu vertreten sind, werden diese nicht nachgeholt.

      Der Entgelt Anspruch bleibt bestehen. Liegt eine längere Erkrankung des Kindes vor, ruht die Entgeltpflicht ab der 5. Ausfallwoche.

      Die Krankheit ist tamburino umgehend mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

b.   Der Lehrkraft stehen 2 Krankentage pro Kalenderjahr zu, die nicht nachgeholt werden müssen.

       Liegt ein längerer Ausfall der Lehrkraft vor und ist keine adäquate Vertretung möglich, ruht der Vertrag bis eine neue Lehrkraft

       gefunden ist.

 

5.  Haftung / Aufsicht

a.   tamburino übernimmt die Aufsichtspflicht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten und endet beim       

       Verlassen des Kursraumes.

b.   Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Lehrkraft beschränkt.    

 

6.  Datenschutz

       tamburino speichert und verarbeitet  die Angaben dieses Vertrages nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses. 

       Sobald das Vertragsverhältnis beendet ist,  und alle offenen Forderungen beglichen sind,  werden sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Daten 

       spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Diese Angaben werden teilweise an die Lehrkraft weitergegeben. Die Lehrkraft ist zur Beachtung des         

       Datenschutzes verpflichtet.

 

7.  Kündigung (Bitte unbedingt den Namen des Kindergartens angeben) 

a.   Der Vertrag ist mit einer einmonatigen Frist zu folgenden Terminen kündbar: 31.12. / 31.3. / 30.9 - dazu bedarf es der Schriftform.    

b.   Schulkinder müssen spätestens bis zum 31.7. kündigen. Der Vertrag endet dann am 31.08.. 

c.    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein Lehrkraftwechsel ist kein wichtiger 

       Grund im Sinne dieser AGB. Bei Umzug bitte Ummeldung beifügen.

 

8.  Erhöhung der Kursbeiträge

      Im Falle einer Erhöhung der Kursbeiträge wird tamburino hierüber rechtzeitig schriftlich informieren. Erfolgt innerhalb eines Monats nach 

      Mitteilungszugang keine schriftliche Kündigung, gilt das als Zustimmung zur Beitragserhöhung. Die Kündigung ist frühestens zum 

      Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung gültig. 

9.  Salvatorische Klausel

         Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

      Diese AGB sind Teil des Vertrages und gültig ab 01.06.2026.