Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Zahlungsbedingungen
für Kurse ausschließlich am Standort Tanzhaus Constanze Krauss, Neanderstr. 77, 40822 Mettmann
1. Anmeldung
Die Anmeldung zum Förderkurs begründet einen befristeten Vertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter des Kindes
und der Musikschule tamburino sowie die Verpflichtung zur Zahlung des Kursbeitrages mit Beginn der ersten Kursstunde.
2. Zahlung
Erst mit der Überweisung der Kursgebühr ist die Teilnahme verbindlich. Ihr Zahlungseingang bei tamburino ist
gleichzeitig die Bestätigung. Bei Zahlung unbedingt angeben: Kursnummer, Termin und Name der Teilnehmer
3. Stornobedingungen
Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro pro Kurs.
Danach behalten wir die volle Kursgebühr ein, es sei denn, der Platz kann neu besetzt werden.
Wenn keine schriftliche Abmeldung an tamburino erfolgt , der Kurs aufgrund von persönlicher Ausfallzeit
oder auf eigenen Wunsch vorzeitig verlassen wird, erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
4. Absage
Bei weniger als 6 Teilnehmern kann tamburino den Kurs absagen. Die Kursgebühr wird entweder auf einen neuen Kurs
übertragen oder in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche an tamburino bestehen nicht.
Sollte tamburino aus einem wichtigen Grund, z.B. durch Erkrankung der Kursleitung, einen Kurs absagen müssen,
erhalten Sie eine Gutschrift für einen neuen Kurs.
5. Aufsichtspflicht / Haftung
Bei reinen Kinderkursen übernimmt tamburino die Aufsichtspflicht während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten und endet beim
Verlassen des Kursraumes. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Lehrkraft beschränkt.
In Eltern&Kind Kursen haften die Eltern oder die Begleitperson für Ihre Kinder.
tamburino haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, Unfällen oder Verspätungen.
6. Datenschutz
tamburino speichert und verarbeitet die Angaben dieses Vertrages nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses
Vertragsverhältnisses. Sobald das Vertragsverhältnis beendet ist, und alle offenen Forderungen beglichen sind, werden
sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Daten spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Diese Angaben werden teilweise
an die Lehrkraft weitergegeben. Die Lehrkraft ist zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet.